Erbe & Vermächtnis

Mein Herz schlägt für Tiere weiter 

Ein Testament stellt sicher, dass Ihre Lieben versorgt sind - einschließlich Ihrem treuen Haustier.

Wenn Ihnen Ihr Haustier große Freude im Leben bereitet hat oder Ihre Verbundenheit zu Tieren zeitlebens groß war, können Sie mit Ihrem Testament über Ihre Lebenszeit hinaus Gutes tun. Tierliebende Menschen, die unser Paradies für HandiCATs "Katzenhoffnung Steiermark" als Begünstigte in ihrem Testament bedachten, haben mit dieser Zuwendung bereits sehr vielen HandiCATs geholfen.

Tiere sind würdige Empfänger Ihrer Zuneigung!

Unser Paradies für HandiCATs "Katzenhoffnung Steiermark" ist sehr stark auf die Großzügigkeit von Tierfreunden angewiesen. Sie ist eine ganz wichtige Basis für unsere Arbeit zum Wohl der Katzen. Ihr nachhaltiges Vermächtnis stellt sicher, dass wir gehandicapten Katzen auch in Zukunft einen sicheren Hafen bieten können.

Sie können das Paradies für HandiCATs "Katzenhoffnung Steiermark" in Ihrem Testament als Begünstigter eines Geldbetrags, einer Immobilie oder eines Wertgegenstands einsetzen (als Alleinerbe oder zu einem prozentualen Anteil). Jeder einzelne Euro Ihres Vermächtnisses kommt direkt bei den uns anvertrauten Katzen an.

Falls Sie unser Paradies für HandiCATs "Katzenhoffnung Steiermark" in Ihrem Testament erwähnen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Formalien: Ihr Testament muss handschriftlich geschrieben sein (also nicht mit einem Textverarbeitungsprogramm), Ihren Vor- und Nachname sowie Ort und Datum enthalten und unterschrieben sein.

Sie können auch einen Notar mit der Erstellung und Aufbewahrung Ihres letzten Willens beauftragen.

Bitte benutzen Sie bei einem Vermächtnis zugunsten unserer HandiCATs die genaue Bezeichnung
„Katzenhoffnung Steiermark, St. Johann ob Hohenburg 20a, A-8565 Söding-St. Johann“.

Falls Sie uns gerne einmal im Paradies für HandiCATs besuchen möchten oder weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu schreiben oder anzurufen.

Das Testament:

Mit einem Testament kann der gesamte Nachlass bzw. die gesamte Verlassenschaft geregelt werden. So können gemeinnützige Organisationen zur Gänze oder zu einem quotenmäßig bestimmten Teil des Nachlasses (zB. die Hälfte, ein Drittel) als Erben eingesetzt werden.

Das Vermächtnis:

Mit einem Vermächtnis (Legat) können einzelne Gegenstände (wie zum Beispiel eine Liegenschaft, bestimmte Schmuckstücke oder ein Sparbuch) aus einem Nachlass vermacht werden. Auch auf diese Weise können gemeinnützige Organisationen im Nachlass bedacht werden.


Was kann alles hinterlassen werden?

Die Verlassenschaft umfasst das gesamte Vermögen der Erblasserin bzw. des Erblassers. Grundsätzlich können alle Vermögenswerte hinterlassen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Liegenschaften, wie zB Grundstücke, Häuser oder Wohnungen
  • Fahrzeuge
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Wertgegenstände, wie zB. Schmuck oder Möbel
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